Hippotherapie

Fördermöglichkeit für unsere Mitglieder

Hippotherapie kann sich positiv auf MS-Symptome wie Spastik und Gleichgewichtsstörungen auswirken, wird jedoch bisher nicht von den Krankenkassen übernommen. Die DMSG Berlin unterstützt deshalb finanziell benachteiligte Mitglieder bei der Finanzierung dieser Therapieform.

Umfang der Förderung

  • Der Umfang der Förderung beträgt maximal 192 Euro pro Jahr und Person. Dies entspricht zwölf Therapieeinheiten à 16 Euro.
  • Die Förderdauer ist auf maximal zwei Jahre pro Person begrenzt. Eine Folgeförderung ist nicht möglich.
  • Jährlich stehen 20 Förderplätze zur Verfügung.

Voraussetzungen für die Förderung

Voraussetzungen für einen Antrag auf die Förderung der Hippotherapie sind:

  • die Diagnose MS,
  • die Mitgliedschaft in der DMSG – Landesverband Berlin e. V. mit gültiger Mitgliedsnummer,
  • eine aktuelle ärztliche Verordnung für eine Hippotherapie (Schwerpunkt: Spastik und Gleichgewichtsstörungen bei MS)
  • der Nachweis eines Hippotherapieplatzes bei einem unserer Kooperationspartner sowie
  • die Vorlage eines aktuellen Einkommensnachweises (zum Beispiel Einkommensbescheinigung oder Bescheid über Leistungen nach SGB II/XII).

Antragstellung

Für die Antragstellung füllen Sie bitte das Antragsformular aus:

Antrag Hippotherapie (PDF-Datei)

Bei unseren Kooperationspartnern ist das Antragsformular ebenfalls verfügbar:

  • RBO – Mensch und Pferd gemeinnützige GmbH
  • Reit- und Fahrverein Diakoniezentrum Heiligensee
  • Hippotherapie-berlin-nord (Dorothea Kopton) (aufgrund des Umzugs der Therapiestelle an einen anderen Standort ist dieses Angebot derzeit ausgesetzt; wir informieren, sobald es wieder verfügbar ist)     

Den Antrag sowie die dazugehörigen Nachweise (Einkommensnachweis, ärztliche Verordnung, Therapieplatz-Nachweis) können Sie postalisch oder per E-Mail bei uns einreichen:

DMSG – LV Berlin e. V.
Aachener Str. 16
10713 Berlin
 info(at)dmsg-berlin.de

Hinweis: Die Auswahl der Förderempfänger erfolgt unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse. Grundsicherungsberechtigte haben Vorrang. 

 

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