Zuwendungsbestätigung für Mitgliedsbeiträge
Liebe Mitglieder,
bitte beachten Sie: Das Finanzamt bewertet Mitgliedsbeiträge an die gemeinnützige DMSG – Landesverband Berlin e. V. wie Spenden. Daher sollten Sie Ihren Mitgliedsbeitrag auch in Ihrer Steuererklärung als steuermindernd angeben.
Bei jeder einzelnen Zuwendung bis 300 Euro wird der Überweisungsbeleg oder Kontoauszug vom Finanzamt als Spendenbeleg in Verbindung mit der „Bestätigung über Zuwendung für das Finanzamt“ anerkannt. Voraussetzung dafür ist, dass sich aus dem Kontoauszug der*die Auftraggeber*in (zuwendende Person), die Empfängerin (Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft – Landesverband Berlin e. V.), der Verwendungszweck („Mitgliedsbeitrag 2024“ oder „Spende“), der Betrag und der Buchungstag sowie die Konto-Nummern der Beteiligten ergeben.
Das Formular Bestätigung über Zuwendung (Mitgliedsbeitrag) für das Finanzamt können Sie mit dem Kontoauszug als Mitgliedsbeitrag geltend machen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, dass zukünftig keine individuellen Zuwendungsbestätigungen für Ihre Beitragszahlung (Zuwendungen unter 300 Euro) mehr zugesandt werden.
