Spenden

Viele Menschen haben das Bedürfnis, über ihren Tod hinaus etwas Gutes zu tun, etwas Sinnvolles zu bewirken und in Erinnerung zu bleiben.

Ob Testament, Erbvertrag, Vermächtnis oder Schenkung – mit Ihrem Nachlass helfen Sie mit, mehr Eigenständigkeit und Lebensqualität für Menschen mit MS zu verwirklichen.

Damit der „letzte Wille“ wirklich im Sinne der Erblassenden realisiert wird, müssen sie rechtzeitig und unmissverständlich verfügen, was nach dem Tod mit ihrem Nachlass geschehen soll.

Wird die DMSG Berlin als Alleinerbe eingesetzt, ist es selbstverständlich, dass wir uns in angemessener Weise und entsprechend der festgelegten Wünsche im Testament um die Beerdigung, die Pflege des Grabes und die Auflösung der Wohnung kümmern.

Als gemeinnütziger Verein ist die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Landesverband Berlin e.V. von der Erbschaftssteuer befreit!

Wenn Sie zu Einzelheiten noch Fragen haben, empfehlen wir Ihnen, sich Rechtsrat von einem Anwalt/einer Anwältin, einem Notar/einer Notarin oder eventuell von einer öffentlichen Rechtsberatung einzuholen.

Gerne senden wir Ihnen unsere informative Broschüre "Richtig vererben" zu.

Wenn Sie in Betracht ziehen die DMSG Berlin in Ihrem Testament zu bedenken und dazu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der DMSG Berlin:

 030 / 313 06 47
 info(at)dmsg-berlin.de

Liebe Mitglieder,

bitte beachten Sie: Spenden an die gemeinnützige DMSG – Landesverband Berlin e. V. können beim Finanzamt geltend gemacht werden. Daher sollten Sie Ihre Spende auch in Ihrer Steuererklärung als steuermindernd angeben.

Bei jeder einzelnen Zuwendung bis 300 Euro wird der Überweisungsbeleg oder Kontoauszug vom Finanzamt als Spendenbeleg in Verbindung mit der „Bestätigung über Zuwendung für das Finanzamt“ anerkannt. Voraussetzung dafür ist, dass sich aus dem Kontoauszug der*die Auftraggeber*in (zuwendende Person), die Empfängerin (Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft – Landesverband Berlin e. V.), der Verwendungszweck („Spende“), der Betrag und der Buchungstag sowie die Konto-Nummern der Beteiligten ergeben.

Das Formular Bestätigung über Zuwendung (Spende) für das Finanzamt können Sie mit dem Kontoauszug als Spende geltend machen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, dass zukünftig keine individuellen Zuwendungsbestätigungen für Ihre Spendenzahlung (Zuwendungen unter 300 Euro) mehr zugesandt werden.

Spendenformular

Personendaten
  • Kontakt Kontakt
  • Spenden Spenden
  • Mitglied werden Mitglied
  • expand_less