Viele Menschen mit Behinderungen haben ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung. Gleichzeitig haben sie durch ihre Lebenssituation – beispielsweise wegen eines Assistenz- und Pflegebedarfs oder wegen des Lebens in einer Einrichtung – auch ein deutlich höheres Ansteckungsrisiko. Viele Pflegebedürftige werden nicht von Pflegediensten, sondern von anderen Menschen, wie zum Beispiel pflegenden Angehörigen und Assistenzkräften, versorgt. Laut Stellungnahme der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen wird diese Lebenswirklichkeit in der Impfverordnung nicht abgebildet. Sie fordern daher ein abgestimmtes Konzept und ein Nachbessern der bisherigen Maßnahmen.
Die Gemeinsame Erklärung für ein Schutzkonzept als PDF