Reisen gehört zu den angenehmen Seiten des Lebens. Das Bedürfnis, den Gegebenheiten und Gewohnheiten des Alltags zu entfliehen und die häusliche Begrenztheit hinter sich zu lassen, wächst vermutlich in dem Maße, in dem die Gefahr einer Immobilität, wie es bei der Multiplen Sklerose der Fall ist, wächst.
Daher muss MS-Betroffenen die Möglichkeit zu verreisen, so lange es irgend geht, erhalten bleiben. Bei guter Vorbereitung ist die MS-Erkrankung kein Hindernis für eine spannende und erholsame Reise. Einige wesentliche Vorkehrungen müssen getroffen werden, insbesondere solche, die die ununterbrochene Fortsetzung der medikamentösen Behandlung gewährleisten.
Neurologische Verschlechterungen, die länger als 48 Stunden anhalten, sogenannte Schübe, können, wenn sie im Urlaub auftreten und kein Arzt zur Verfügung steht, der das notwendige Methylprednisolon intravenös verabreichen kann, auch mit hochdosierten oralen Gaben behandelt werden. Das heißt, dass genügend viele Tabletten dieses Medikaments mitgenommen werden müssen.
Ein Magenschutz, z.B. Omeprazol, sollte dabei nicht vergessen werden.
Weil die immunmodulatorischen Wirkstoffe wie Beta-Interferon 1b (Rebif, Avonex, Copaxone) unter die Haut oder in den Muskel injiziert werden, müssen Spritzen und Kanülen ins Reisegepäck, wenn nötig, in die entsprechenden Kühltaschen. Keinesfalls sollten die Medikamente mit dem Gepäck aufgegeben werden, weil im Gepäckraum des Flugzeugs die Gefahr des Einfrierens besteht. Das kann die Medikamente unwirksam machen. Auch bei einem Verlust des Gepäcks gingen die wichtigen Präparate mit verloren.
Eine Bescheinigung (Therapiepass) über die medizinische Notwendigkeit der mitgeführten Medikamente und eine vom Neurologen abgestempelte Zollerklärung, die die Herstellerfirmen anbieten, sollte jederzeit griffbereit zur Verfügung stehen.
Was die Impfungen betrifft, die für Reisen in bestimmte ferne Länder erforderlich sind, empfiehlt es sich, den Rat eines Experten einzuholen.
Totimpfstoffe der üblichen Impfungen (z.B. gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung) lösen keine Schübe aus, über die Wirkung von Lebendimpfstoffen(gegen Gelbfieber, Pocken) auf die MS ist zu wenig bekannt. Daher ist zu Vorsicht geraten.
Unter der Behandlung mit einigen suppresiven Medikamenten (z.B. Mitoxantron), die bei sekundärer progredienter MS eingesetzt werden, kann die Wirkung mit lebenden Erregern, z.B. FSME (sommerliche Meningitis)eingeschränkt oder nicht ausreichend sein. Daher müssen die Antikörpertiter vor Antritt der Reise kontrolliert werden.
Bakterielle Infektion, wie sie in Länder mit unzureichenden Hygienemaßnahmen häufig auftreten, können Schübe auslösen.
Daher muss man sich vor ungekochten Speisen, ungeschältem Obst, ungewaschenen Salaten etc. sehr in Acht nehmen.
Auch gegen Erkältungen durch Viren, die ebenfalls schubauslösend sein können, sollte man sich durch angemessene Kleidung (auch in heißen Ländern) schützen, besonders beim Aufenthalt in klimatisierten Räumen.
Extrem erhöhte Außentemperaturen, wie sie in tropischen und subtropischen Ländern vorkommen, führen häufig zur Verschlechterung der neurologischen Funktionen. Daher sollten MS-Erkrankte solche Reiseziele möglichst meiden.
Vorzeitige Erschöpfbarkeit und Ermüdung gehört zu den Hauptbeschwerden der MS.
Reisen, bei denen ausreichende Ruhepausen nicht möglich sind, wie das z.B. bei durchorganisierten Studienreisen der Fall ist, sind für MS-Patienten mit Fatigue-Syndrom ungeeignet. Das gleiche gilt für anstrengende Abenteuerurlaube.
Seit 20. Juli 2008 erleichtert eine Verordnung der Europäischen Union (Nr.1107/2006) Flugreisen für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität. Sie besagt, dass sich ein Luftfahrt- oder Reiseunternehmen grundsätzlich nicht weigern darf, wegen der Behinderung des Fahrgasts eine Buchung für einen Flug zu akzeptieren oder den Fluggast an Bord zu nehmen. Es sei denn, die Anbordnahme widerspricht den geltenden Sicherheitsbestimmungen.
Melden Flugreisende mit Behinderung ihren Hilfebedarf rechtzeitig an (48 Stunden vor Abflug) haben sie Anspruch auf eine Reihe kostenloser Hilfeleistungen z.B. beim Check in, bei der Gepäckaufgabe, beim Ein- und Aussteigen, beim Verstauen des Handgepäcks etc. Auch der Rollstuhl muss kostenlos befördert werden.
Erleichterungen im Flugverkehr im Allgemeinen
Im Flugverkehr zählen behinderte Menschen zu den „Personen mit eingeschränkter Mobilität“, zu denen auch u. a. unbegleitete Kinder sowie ältere und kranke Menschen zählen. Aus Sicherheitsgründen schränken Luftfahrtrechtliche Bestimmungen die Gesamtzahl dieser Personen, die sich auf einem Flug an Bord befinden dürfen, in Abhängigkeit vom Flugzeugtyp ein. Es ist daher dringend zu empfehlen, Flüge rechtzeitig zu buchen.
Die deutschen Linien- und Charterfluggesellschaften gewähren schwerbehinderten Menschen und in besonderen Fällen auch Begleitpersonen besondere Erleichterungen,
u.a.:
Weitere Hinweise für behinderte Reisende geben die Fluggesellschaften selber und die Reisebüros.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Fluggesellschaft.