Samstag, 19.Mai 2012
KontaktSpendenImpressum

Transportdienste

Für Menschen mit Behinderungen gibt es in Berlin für Freizeitfahrten einen Sonderfahrdienst.

Der Sonderfahrdienst soll Menschen, die in ihrer Mobilität erheblich eingeschränkt sind, Gelegenheit geben, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Diesen Tür-zu-Tür-Service ermöglicht die Mobilitätszentrale "SFD-Berlin" Dazu gehören auch Assistenzleistungen wie die mit der Fahrt verbundene erforderliche Treppenhilfe.

Der Fahrdienst ist ausschließlich für private Fahrten im Rahmen von Freizeit und Erholung zuständig. Die Nutzung der Fahrzeuge sollte denen vorbehalten bleiben, die körperlich nicht in der Lage sind, den öffentlichen Personennahverkehr oder „normale“ Taxen zu benutzen, oder deren Wohnort oder Ziel nicht barrierefrei erreichbar ist.

Prüfen Sie, ob das Fahrtziel für Sie nicht auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden könnte.

SFD-Berlin
Wirtschaftsgenossenschaft
Berliner Taxibesitzer eG (WBT)
Genthiner Str. 36, 10785 Berlin.
Auskunft und Beratung
erhalten Sie von der BVG
(BerlinerVerkehrbetriebe)
Tel.: 19449

Wer kann den Sonderfahrdienst nutzen?

Einziges Zugangskriterium zum Sonderfahrdienst ist das Merkzeichen „T“ (Teilnahmeberechtigung zum Sonderfahrdienst):

  • Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG"), einem mobilitätsbedingten Grad der Behinderung von mindestens 80 und nachgewiesenen Fähigkeitsstörungen beim Treppensteigen erhalten das Merkzeichen "T".
  • Personen, bei denen eine Krankenkasse oder ein anderer Leistungsträger aufgrund einer ärztlichen Verordnung die Kosten für einen Rollstuhl oder für einen Rollator übernommen hat, erhalten auf Antrag zunächst eine befristete Berechtigung für die Dauer des Feststellungsverfahrens über die Zuerkennung des Merkzeichens "T".
  • Personen, die bereits vor dem 01. Juli 2005 am Fahrdienst für Behinderte (ehemals > "Telebus") teilnehmen konnten, weil bei ihnen eine Krankenkasse oder ein anderer Leistungsträger aufgrund einer ärztlichen Verordnung die Kosten für einen Rollstuhl oder für einen Rollator übernommen hat und das 80. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen unbegrenzten Bestandsschutz. Eine Antragstellung auf das Merkzeichen "T" ist hier nicht erforderlich.
  • Personen, die bisher eine Sonderberechtigung für den Fahrdienst „Telebus“ hatten, erhalten einen Bestandsschutz bis längstens Juni 2008. Ist in diesem Zeitraum kein Antrag auf Feststellung des Merkzeichens "T" beim Versorgungsamt gestellt worden, erlischt der Bestandsschutz automatisch.

Der/Die Antragstellende muss seinen Wohnsitz im Land Berlin haben.

Für die Durchführung des Berechtigungsverfahrens zur Erlangung des Merkzeichens "T" und für das Abrechnungsverfahren ist ausschließlich das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin zuständig.

Wie kann man den Sonderfahrdienst nutzen?
Für die Teilnahme am Sonderfahrdienst ist eine personenbezogene Magnetkarte notwendig.
Die Magnetkarte enthält den Namen und die Kundennummer. Diese Kundennummer ist gleichzeitig das "Aktenzeichen" für die Abrechnung der Eigenbeteiligung.

Die Ausstellung der Magnetkarte erfolgt (bei Vorliegen des Merkzeichens „T“) auf Antrag beim:

Landesamt für Gesundheit und Soziales
- III E 2 -
Postfach 31 09 29, 10639 Berlin

Mit der Magnetkarte werden Fahrtbeginn und Fahrtende registriert und automatisch zur Abrechnung weitergeleitet. Der Nutzer erhält eine monatliche Auflistung der durchgeführten Fahrten, so dass er stets über einen aktuellen Überblick verfügt.
Wie können die Fahrten bestellt werden?

Fahrten werden von der Mobilitätszentrale „SFD-Berlin“ vermittelt.

Dieses Beförderungsangebot (Zeitraum der Nutzung) besteht täglich in der Zeit von 5.00 Uhr morgens bis 1.00 Uhr nachts.

Fahrtenwünsche können mit Angabe der Kundennummer von 7.00 – 17.00 Uhr angemeldet werden unter: Telefonnummer:(030) 26 10 23 00

Für Spontanfahrten und Stornierungen steht diese Telefonnummer auch in der Zeit von 17.00 – 7.00 Uhr zur Verfügung. Spontanfahrten sind Fahrten, die am Vortag bis 9.00 Uhr oder am Fahrtag bestellt werden sollen.

Telefax: (030) 26 10 23 99

Sie können Ihre Fahrten auch per E-mail anmelden:
order(at)sfd-berlin.de  (Bestellungen)

Ihre Fragen, Bemerkungen und Anregungen können Sie per e-mail unter info(at)sfd-berlin.de an den Betreiber richten.

Im Internet finden Sie die Mobilitätszentrale "SFD-Berlin" unter www.sfd-berlin.de.

Da zu diesem Tür-zu-Tür-Service auch die mit der Fahrt verbundene erforderliche Treppenhilfe gehört, sind bei der ersten Buchung alle zur Auftragsvermittlung wichtigen Angaben ( Treppenlift, E-Rolli und ähnliches ) zu machen. Diese werden dann für weitere Buchungen gespeichert. Änderungen müssen rechtzeitig mitgeteilt werden.

Was kostet der Sonderfahrdienst?
Grundsätzlich muss jeder Nutzer des Sonderfahrdienstes eine Eigenbeteiligung entrichten.
Ausgenommen von der Eigenbeteiligung sind Heimbewohner, die einen Barbetrag ( Taschengeld ) vom Sozialhilfeträger erhalten.

Wie hoch ist die Eigenbeteiligung?
Die Eigenbeteiligung beträgt monatlich pro Fahrt:
1. - 8. Fahrt 2,05 € je Fahrt
2. - 16. Fahrt 5,00 € je Fahrt
ab der 17. Fahrt 10,00 € je Fahrt
Eine ermäßigte Eigenbeteiligung entrichten
• Sozialhilfeempfänger (SGB XII)
• Empfänger der Grundsicherung (SGB XII)
• Empfänger von Leistungen nach SGB II

Die ermäßigte Eigenbeteiligung beträgt monatlich pro Fahrt:
1. - 8. Fahrt 1,53 € je Fahrt
2. - 16. Fahrt 3,50 € je Fahrt
ab der 17. Fahrt 7,00 € je Fahrt

Für mehr als eine Begleitperson je Berechtigten wird eine Kostenbeteiligung von 2,00 € pro Fahrt erhoben.
Beförderungen über die Landesgrenze hinaus (bis zu 5 km) kosten zusätzlich pauschal 3,00 € pro Person.
Für Stornierungen von bestellten Fahrten am Fahrtag wird eine Aufwandsentschädigung von 2,05 € erhoben.

Die einzelnen Fahrten werden durch die Magnetkarte erfasst. Die Eigenbeteiligung wird dann vom Landesamt für Gesundheit und Soziales - III E 2 – monatlich mit den Berechtigten abgerechnet.

Nutzer/innen, die die Rechnung über die Eigenbeteiligung auch nach der zweiten Mahnung nicht bezahlen, werden vorübergehend von der Nutzung des Fahrdienstes ausgeschlossen und die Magnetkarte wird gesperrt. Dieser Ausschluss erfolgt bis zur Zahlung der rückständigen Beträge.

Nach zweimaligem vorübergehenden Ausschluss erfolgt der Dauerausschluss für die Teilnahme am gesamten Sonderfahrdienst (Beförderung und Taxikonto).

Was ist das Taxikonto?
Sonderfahrdienstberechtigte Personen, die aufgrund ihrer körperlichen Verfassung dazu in der Lage sind, können auch jedes andere Taxi nutzen und über ein Taxikonto abrechnen.
Die Taxirechnungen sind vom Berechtigten im Taxi zu begleichen (Vorkasse).
Die Taxiquittungen können für einen Monat gesammelt zur Abrechnung an das
Landesamt für Gesundheit und Soziales
- III E 2 -
Albrecht-Achilles-Straße 62-65, 10709 Berlin
(Postanschrift: Postfach 31 09 29, 10639 Berlin)
gesandt werden.
Für ein möglichst reibungsloses Abrechnungsverfahren ist es notwendig, beim erstmaligen Einreichen der Taxiquittungen die aktuelle Kontoverbindung anzugeben und die Nachweise beizufügen, sofern Sie eine reduzierte oder keine Eigenbeteiligung geltend machen. Später reicht dann Ihre Kundennummer, die wir Ihnen mit der ersten Abrechnung mitteilen. Nutzer/innen, die eine Eigenbeteiligung bei Sonderfahrten zahlen, erhalten pro Monat für eingereichte Taxiquittungen (bis zu 150 €) nach Abzug der monatlichen Eigenbeteiligungspauschale von 40 € den Restbetrag als Zuschuss (maximal 110 €).
Sozialhilfeempfänger, Empfänger der Grundsicherung nach dem SGB XII oder Empfänger von Leistungen nach SGB II - Arbeitslosengeld II - (ermäßigte Eigenbeteiligung), erhalten für eingereichte Taxiquittungen (maximal 130 € pro Monat) nach Abzug einer Eigenbeteiligungspauschale in Höhe von 20 € monatlich einen Zuschuss bis zu 110 €.
Nutzer, die von einer Eigenbeteiligung befreit sind, erhalten für eingereichte Taxiquittungen einen monatlichen Zuschuss bis zu 110 €.

Für Ihre Fragen gibt es im Versorgungsamt eine
Hotline zum SonderFahrDienst
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag 9.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 18.00 Uhr
Freitag 9.00 - 13.00 Uhr

Telefon:(030) 9012 -6433 /-8989/ -8988

Email: infoservice(at)lageso.verwalt-berlin.de Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. <script language="JavaScript" type="text/javascript"> </script>

Notfallnummer: (030) 26 10 22 30
Diese Nummer darf nur in folgenden Fällen verwendet werden:

  • Rollstuhl defekt!
  • Bestelltes Fahrzeug des Sonderfahrdienstes ist nach 20 Minuten Wartezeit nicht erschienen!
  • Nachts ist eine Weiterbeförderung durch den öffentlichen Personennahverkehr nicht mehr möglich!
  • Kurzfristige Stornierung am Fahrtag wegen Erkrankung!

Die Bestellung von Fahrten oder die Annahme von Beschwerden ist über diese Nummer nicht möglich!!!

Härtefond beim Landesbeirat für Behinderte ( LfB )

Nutzer/innen, die wegen ihrer besonderen wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind die Eigenbeteiligung zu entrichten, können beim Landesbeirat für

Menschen mit Behinderung (Härtefonds/Sonderfahrdienst) einen Zuschuss beantragen. Auch für Fahrten im Rahmen der Ausübung eines Ehrenamtes kann ein Antrag auf Erstattung der

Eigenbeteiligung gestellt werden. In beiden Fällen muss jedoch zunächst die vom Versorgungsamt in Rechnung gestellte Eigenbeteiligung vollständig bezahlt werden, bevor die Härtefonds-Kommission des Landesbeirats einen Zuschuss beziehungsweise eine Erstattung bewilligen kann.

Hier steht Ihnen Herr Steffen Petzerling - LfB 2 - zur Mobilitätsberatung und Klärung aller mit diesem Verfahren im Zusammenhang stehenden Anfragen und Problemen zur Verfügung.

Er ist für Sie montags bis freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr erreichbar;
Tel: (030) 90 28 - 16 57, Fax:(030) 90 28 - 21 66,
E-Mail: steffen.petzerling(at)senias.verwalt-berlin.de 

Postanschrift: Geschäftsstelle des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung, Oranienstrasse 106, 10969 Berlin.

 

© 2010 - Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Landesverband Berlin e. V.