Samstag, 19.Mai 2012
KontaktSpendenImpressum

Diagnose

Bei bereits bestehendem Arbeitsverhältnis gibt es für Arbeitnehmer/innen keine gesetzliche Mitteilungspflicht bezüglich der MS-Erkrankung. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Offenheit gegenüber dem Arbeitgeber und den Kollegen der beste Weg ist, sich selbst zu entlasten und vor Überanstrengung zu schützen.

Konkrete Information über die bestehenden und möglichen Beeinträchtigungen und Einschränkungen durch die MS, schafft Vertrauen bei Vorgesetzten und Mitarbeitern. Nur die realistische Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit und die Mitteilung darüber, kann zur Verbesserung der Arbeitsplatzgestaltung und der Arbeitsbedingungen führen und kollegiale Unterstützung bewirken.

Auch bei Stellenantritt untersteht der Arbeitnehmer grundsätzlich keiner Mitteilungspflicht. Von sich aus muss er nicht auf seine Krankheit hinweisen. Beeinträchtigt sie jedoch die folgende Ausübung der Arbeitstätigkeit, sollte Auskunft über die Erkrankung gegeben werden. Insbesondere wenn MS-Betroffene schnell ermüden und diese Fatigue augenfällig und für Mitarbeiter nicht nachvollziehbar ist, ist ein Gespräch mit dem Arbeitgeber sinnvoll. Unvermeidbar ist ein solches, informatives Gespräch, wenn schon bei der Aufnahme einer neuen Arbeitstätigkeit Klarheit darüber besteht, dass die Arbeit aufgrund eines aktuellen Schubes oder eines Rehabilitationsaufenthaltes nicht termingerecht aufgenommen werden kann.

Fragen des Arbeitgebers nach dem allgemeinen Gesundheitszustand des Arbeitnehmers sind unzulässig. Werden die Fragen jedoch präzisiert und nach dem Vorliegen einer chronischen Erkrankung und deren Verlauf in den letzten zwei Jahren gefragt, ist es ratsam, diese wahrheitsgemäß zu beantworten.

Eine Erkrankung wie MS wirft im Berufleben viele Fragen auf. Das Arbeitsamt bietet hier Hilfestellungen wie Eingliederungshilfe oder Unterstützung bei der Einrichtung eines Arbeitsplatzes.

Gegenüber den Versicherungen besteht bei bestehendem Arbeitsverhältnis keine Mitteilungspflicht. Ausnahme: Krankentagegeld-Versicherungen und Lebensversicherungen

 

© 2010 - Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Landesverband Berlin e. V.